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VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10 |
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- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
Juristische Personen des Privatrechts sind als Träger des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt, soweit dieses Grundrecht auf Art. 2 Abs. 1 GG gestützt ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 -, Juris, dort Rn. 154 BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04 und 1 BvR 603/05 -, Juris).Die Unterschiede, die zwischen den Schutzbedürfnissen natürlicher und juristischer Personen im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen, sind bei der Bestimmung der grundrechtlichen Gewährleistung zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007, aaO.).
Das Geheimhaltungsinteresse der Klägerin ist hier betroffen, da es sich nicht um eine Datenerhebung für einen begrenzten Zweck handelt, der die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Klägerin nicht berührt, sondern die gewonnen Informationen dauerhaft gespeichert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007, aaO.).
Jedenfalls bietet dieses Grundrecht grundsätzlich keinen über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinausgehenden Schutz vor staatlichen informationellen Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007, aaO.).
- BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10
Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 29.06.2011 - 8 C 7.10 -, Juris, zur Frage der wiederholten Heranziehung das Folgende ausgeführt:.In dieses Grundrecht der Klägerin wird eingegriffen, wenn von ihr Auskünfte über die in §§ 3 und 4 DlStatG genannten Erhebungsmerkmale (wie Rechtsform und Sitz, Beschäftigte, Umsätze, Investitionen) und Hilfsmerkmale (wie Name und Anschrift) verlangt und diese Angaben gespeichert werden (vgl. in Bezug auf die Erhebungsmerkmale BVerwG, Urteil vom 29.06.2011, aaO.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 29.06.2011 - 8 C 7/10 -, Juris, eine Grundrechtsverletzung der dortigen Klägerin verneint.
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
Juristische Personen des Privatrechts sind als Träger des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt, soweit dieses Grundrecht auf Art. 2 Abs. 1 GG gestützt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 -, Juris, dort Rn. 154 BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04 und 1 BvR 603/05 -, Juris).Unter den Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung gibt es grundsätzlich kein belangloses Datum mehr (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BVerfG, Urteil vom 24.11.2010, aaO., Juris Rn. 156 ff.; grundlegend BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, Juris).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
Unter den Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung gibt es grundsätzlich kein belangloses Datum mehr (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BVerfG…, Urteil vom 24.11.2010, aaO., Juris Rn. 156 ff.; grundlegend BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, Juris). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
Die Klägerin als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zwar keine juristische Person, sie besitzt aber Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 -, Juris). - BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
Es handelt sich bei den Erhebungsmerkmalen zu Beschäftigten, Umsatz und Investitionen um Geschäftsgeheimnisse, an deren Nichtverbreitung die Klägerin ein berechtigtes Interesse hat (vgl. zu Art. 12 GG : BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 -, Juris). - BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer …
- BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03
Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
Die Klägerin ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligtenfähig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2004 - 9 A 1/03 -, Juris). - BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89
Statistik im Produzierenden Gewerbe - Statistische Erhebung mit so genannter …
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
cc) Enthält das Gesetz mithin keine nähere Regelung über die Verwendungshäufigkeit einer Stichprobe, so obliegt deren Bestimmung dem Ermessen der zuständigen Behörde, die dieses in den gesetzlichen Grenzen entsprechend dem Zweck ihrer Ermächtigung auszuüben hat (vgl. § 40 VwVfG sowie Beschluss vom 15. November 1989 - BVerwG 1 B 136.89 - Buchholz 451.04 Statistik Nr. 4). - VG Sigmaringen, 11.01.2006 - 1 K 256/05
Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Statistischen Landesamtes …
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
Der Beklagte muss die Heranziehung der Klägerin unter Kontrolle halten und durch Widerruf beenden, sobald ein Wechsel mit dem Zweck der Statistik vereinbar ist (vgl. Urteil der Kammer vom 11.01.2006 - 1 K 256/05 -).